Kann ich mein Guthaben auszahlen lassen?
Kurzfassung: In der Praxis fast nie.
Langfassung: Eine Auszahlung von Guthaben ist laut Artikel 3 unserer AGB grundsätzlich ausgeschlossen, solange ein Vertragsverhältnis besteht und/oder die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. Auch nach Vertragsende bestehen hohe formelle Hürden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Girokonto, sondern um eine technische Vorauszahlung für Dienstleistungen.
Welche Guthabenarten sind überhaupt betroffen?
- Regulär aufgeladenes Guthaben:
Eine Rückerstattung ist nur nach Vertragsende und nur bei vollständigem Ausschluss aller anderen offenen Positionen, Sonderkonditionen oder laufenden Buchungen überhaupt prüfbar.
→ Auszahlung erfolgt ausschließlich über denselben Zahlungsweg wie bei der Aufladung. Andere Wege (z. B. Konto einer Drittperson) sind ausgeschlossen. - Sonderguthaben (z. B. aus Aktionen, Spenden, Kulanz oder stornierten Vertragsanteilen):
Nie auszahlbar. Diese Beträge sind zweckgebunden und laut AGB (Artikel 3, Abs. 4 und 5) rechtlich von regulärem Guthaben abzugrenzen.
Paysafecard oder andere „anonyme“ Zahlungsmittel?
Guthaben, das per Paysafecard aufgeladen wurde, kann grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Nur in Einzelfällen und bei vollständiger Identitätsprüfung (inkl. Nachweis der Eigentümerschaft der Paysafecard) sowie Angabe eines namentlich exakt übereinstimmenden Bankkontos prüfen wir – ohne Erfolgsgarantie.
Ich will trotzdem eine Auszahlung. Was tun?
Sollte ein triftiger Grund für eine Auszahlung vorliegen (z. B. versehentliche Aufladung eines erheblichen Betrags), ist dies ausschließlich nach Vertragsende und unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Schriftlicher Antrag an [email protected] mit:
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis des ursprünglichen Zahlungsmittels
- Kontonachweis mit identischer Namensführung
- Abwarten der vollständigen Prüfung durch unsere Buchhaltung (Bearbeitungszeit bis zu 14 Tage).
- Zahlung erfolgt nur bei rechtlich eindeutiger Grundlage.
Unser Rat: Lade nur das auf, was du auch verwenden willst.
Da das Guthaben ausschließlich zur Buchung von Dienstleistungen dient, empfehlen wir ausdrücklich, nur dann aufzuladen, wenn du dir sicher bist, das Guthaben auch zu verbrauchen. Eine Auszahlung „auf Wunsch“ ist laut AGB nicht vorgesehen.
Verfällt mein Guthaben irgendwann?
Nein. Auch wenn du deinen Account längere Zeit nicht nutzt, bleibt das regulär aufgeladene Guthaben unbegrenzt gültig. Sonderguthaben hingegen kann verfallen, insbesondere bei Kontolöschung oder Vertragsende – siehe AGB Artikel 3, Absatz 5.